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Familie Reinheimer
Auf der Insel 2-4
87538 Fischen im Allgäu, Deutschland

Tel.: +49 8326 9950
Fax: +49 8326 7352
info@parkhotel-burgmuehle.de
www.parkhotel-burgmuehle.de/en/

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  1. Parkhotel Burgmühle
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Aufenthalt im Parkhotel Burgmühle

 

Liebe Gäste,
wir haben für Sie ein kleines FAQ zusammengestellt um eventuelle Fragen Ihrerseits vor Ihrem Aufenthalt zu klären.

Wie wir uns und unsere Mitarbeiter auf die Wiedereröffnung vorbereitet haben?

Hygiene wird in der Burgmühle schon immer großgeschrieben und jetzt nochmal umso mehr. Unsere Zimmerdamen haben von uns Checklisten erhalten, welche den Vorgaben des Freistaats Bayern entsprechen um eine ohnehin ausgeschlossene Ansteckungsgefahr durch den Vormieter Ihres Zimmers auszuschließen. Ebenso werden Hygieneprotokolle im öffentlichen Hotelraum geführt, welche Beispielsweise die Desinfektion von Türgriffen beinhalten.

Gerade die Gäste die vor der Schließung noch bei uns zu Gast waren, werden gemerkt haben, dass wir einige Handdesinfektionsspender im Hotel aufgestellt haben, wir bitten Sie diese auch zu nutzen. Natürlich werden wir Ihnen auch bei der Begrüßung sei es bei Check-In oder im Restaurant nicht mehr die Hand geben. Unsere freundlichen Gesichter werden Ihnen in der nächsten Zeit reichen müssen.

Zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter wurden vor der Wiedereröffnung Schulungen in kleinen Gruppen abgehalten, über besondere Hygienemaßnahmen und den unkomplizierten schnellen Umgang mit Ihnen, unseren Gästen, um den Kontakt zum Schutz beider Seiten möglichst gering zu halten.

Wie sieht es mit einem Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthaltes aus?

Wir haben das komplette Hotelpersonal mit Mund-Nasen-Schutz ausgestattet, die beim Gästekontakt getragen werden müssen. Des Weiteren wurden einige Spuckschutzwände aufgestellt, u.a. am Empfang, im Restaurant, an unserer Frontküche und in der Hotelbar.
Auch Sie werden Sich darauf einstellen müssen, im öffentlichen Hotelraum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diesen können Sie natürlich auf Ihrem Zimmer, am Tisch im Restaurant und in unserer Hotelbar ablegen. Bei Verlassen des Tisches, beispielsweise um das stille Örtchen zu besuchen oder zum Nachschlagen bei unserem leckeren Kuchenbuffet, müssen Sie Ihre Schutzmaske wieder anlegen. Wir bitten Sie Ihre eigene Schutzausrüstung mitzubringen, da wir Sie nicht täglich mit neuen Masken versorgen können.

Wie schützen wir uns gegenseitig?

Das 1. Gebot in Sachen Hygiene und Verringerung der Ansteckungsgefahr ist aktuell den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, dies gilt für unsere Mitarbeiter untereinander, natürlich auch gegenüber Gästen und ebenso zwischen Gästen. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn wir in der nächsten Zeit Ihrem Tischwunsch nicht gerecht werden können.

Wir werden besonders den direkten Kontakt zu Ihnen in einem geringen Ausmaß halten müssen, unsere gewohnten Serviceleistungen werden wir nicht mehr zu hundert Prozent erfüllen können. Sei es beim Frühstück, Mittagessen, Kuchenbuffet oder beim Abendessen. Auch am Empfang an der Rezeption sowie im Vitalschlössle werden wir den Kontakt gering halten. Wir werden uns natürlich trotzdem sehr um Ihr Wohlergehen bemühen, sodass es Ihnen an nichts fehlt.

Mit welchen Einschränkungen müssen Sie als Gast bei einem kommenden Aufenthalt in der nächsten Zeit rechnen und auf was müssen Sie vor Anreise achten?

Der Aufenthalt ist in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu fünf Personen gestattet.

Aktuell ist die Sperrstunde in der Hotelbar sowie im Restaurant bei 22.00 Uhr.

Ebenso ist es in Ordnung für Sie bei uns im Haus Besuch zu empfangen, dieser muss jedoch vorher von Ihnen bei uns angemeldet werden. Zur Protokollierung einer eventuellen Infektionskette müssen dafür auch Kontaktdaten hinterlassen werden.

Bevor Sie bei uns Anreisen beachten Sie bitte, dass die folgenden Ausschlusskriterien bei Ihnen nicht zutreffen.

  • Kontakt mit einer von Covid-19 infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage
  • Symptome mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere

Sie werden mit Einschränkungen bei den Mahlzeiten rechnen müssen. Unser Küchen- und Serviceteam wird sich natürlich trotzdem mit vielen neuen Ideen um Ihr Wohlergehen kümmern. 
Seit Montag den 22.06.2020 finden die verschiedenen Buffetformen wie z.B. das Salatbuffet oder das Frühstücksbuffet wieder wie gewohnt statt. Um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, werden wir Sie mit Einmal-Handschuhen ausstatten, wir bitten Sie, diese an unseren Buffets zu benutzen.

Ihnen wird es an nichts fehlen.

Wie sieht es mit unserem SPA-Bereich und unserem Vitalschlössle aus?

Seit dem 18.06.2020 dürfen wir nach 12 Wochen Pause endlich wieder unsere Wellnesslandschaft mit dem Innenpool, dem Außenpool, den Saunen und dem neuen Außen Whirlpool öffnen.
Wir haben ein Hygienekonzept für diesen Bereich ausgearbeitet, welches beinhaltet, dass das Dampfbad, das Tepidarium, das Solebad sowie der Eisbrunnen geschlossen bleiben müssen. Aber dennoch haben Sie viele Möglichkeiten sich zu entspannen.

Unser Vitalschlössle ist geöffnet, das heißt Anwendungen sind unter bestimmten Hygienevorschriften möglich. Unsere Kollegen sind per Mail unter wellness@parkhotel-burgmuehle.de oder unter der +49 8326 / 995160 ereichbar.

 

Können die Bergbahnen in Oberstdorf und im Kleinwalsertal genutzt werden?

Natürlich erhalten Sie auch bis Ende Oktober wie gewohnt das Bergbahnticket für Oberstdorf und das Kleinwalsertal. Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen zu den Bergbahnen. 

https://www.ok-bergbahnen.com/wandergebiete/status-anlagen-wege/

Die Nebelhornbahn sowie die Söllereck-Bergbahn haben diesen Sommer aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Die Kanzelwand, das Fellhorn, der Allgäu Coaster und der Kletterwald am Söllereck haben seit dem 30. Mai 2020 geöffnet. Die Ifenbahn, das Walmendingerhorn sowie Heuberg und Zaferna sind seit  dem 15.06.2020 im Sommerbetrieb.

Auch die Bergbahnen Ofterschwang/Gunzesried sind seit dem 30. Mai 2020 geöffnet. Diese sind jedoch nicht auf der Bergbahnkarte der AllgäuWalserCard enthalten.

Dürfen die Golfanlagen im Oberallgäu genutzt werden?

Der Golfplatz Sonnenalp, Oberallgäu und der Kurzplatz Gundelsberg haben geöffnet, weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link. https://www.golf-sonnenalp.de/greenfee

Auch der Golfplatz Oberstdorf darf bespielt werden. Weiter Infos unter folgenden Link. https://www.golfclub-oberstdorf.de/

Auf beiden Plätzen müssen Sie natürlich auf bestimmte Vorschriften achten, diese entnehmen Sie bitte den Websites.

Je vernünftiger wir ALLE mit diesen Regeln umgehen, seien es die vorher genannten oder auch die Regeln die Sie bei Ihnen Zuhause anwenden, desto eher wird diese Zeit ein Ende finden.

Auf ein baldiges Wiedersehen
Ihre Familie Reinheimer
und das Team der Burgmühle

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